Comway

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

Update: November 2007

1 Geltung

Die Nutzung der Comway Dienstleistungen, Werbeflächen Services, Miet-/Leasing-/Wartungsleistungen durch den Kunden erfolgt auf der Grundlage dieser Vertragsbedingungen. Die erforderliche individuelle Auftragsdokumentation umfasst die jeweils gültigen Preislisten, individuelle Vereinbarungen, Bestell-, Bestätigungs- und Registrationsformulare, Vertragsscheine einschliesslich der zu den genutzten oder gekauften Produkten gehörenden Lizenz-Bedingungen und ist Bestandteil dieses Vertrages. Der Vertrag über die Nutzung von Comway Leistungen kommt erst mit Akzeptierung durch Comway zustande. Diese ist automatisch gegeben, wenn Comway die Vertrags-Leistungen 7 Kalendertage erbringt und nicht widerspricht.

2 Vertragsdauer und Kündigung

Der Vertrag beginnt mit dem in der Auftragsdokumentation genannten Datum. Bei regelmässig wiederkehrenden Leistungen, die eine Installation oder einmalige Start-Leistung erfordern nach deren Abschluss. Der Vertrag endet gemäss Datum der Auftragsdokumentation oder bei regelmässig wiederkehrenden Leistungen mit Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit,wenn er mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Mindestlaufzeit schriftlich und eingeschrieben gekündigt wird. Von da ab verlängert sich der Vertrag bei regelmässig wiederkehrenden Leistungen auf unbestimmte Zeit, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt wird. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt hiervon unberührt.

3 Leistungsumfang

3.1 Marktübersichten
Comway übernimmt Erstellung von Markt-Übersichten, Produkt-Positionierungen, Konkurrrenzanalysen, Businesspläne, Organisationskonzepte, Gesellschafts-Gründungen, Immobilien- und Personal-Beschaffungen und Erfüllung von Managmentaufgaben

3.2 Gerätenutzung
Comway stellt Hardware-Geräte mit oder ohne Online-Anschluss zur entgeltlichen Nutzung zur Verfügung. Das Nutzungsentgelt beinhaltet nur die Nutzung der betriebsfertigen Geräte. Software-Anwendungen sind nicht Gegenstand des Entgelts, können aber soweit nichts anderes vereinbart ist, unentgeltlich auf den Geräten genutzt werden.

3.3 Online Dienste
Comway stellt Online-Dienste 24 Stunden täglich zur Verfügung. Ein unterbrechungsfreier Betrieb kann jedoch nicht garantiert werden. Betriebsunterbrechungen wegen Wartungsarbeiten werden frühestmöglich angekündigt. Eventuelle Störungen werden schnellstmöglich behoben.

3.4 Werbedienste
Comway ermöglicht, die in einer Auftragsdokumentation spezifizierte Nutzung der Comway-Werbe-Services. Dazu zählen Anzeigen in Comway Printmedien, Werbeflächen auf Comway Internet-Sites und in örtlichen Comway-Installationen wie Online Hotels, Gaststätten, Krankenhäuser etc. auf deren Geräten sowie Werbung auf Merchandise- und anderen Comway-Gegenständen, die verkauft oder verschenkt werden.

3.5 Leasing-Dienste
Comway stellt gemäss Leasing-Vertragsschein in einem Leasingverhältnis Hardware-, Software- und Online-Systeme zur Verfügung. Für deren Auswahl und Eignung ist der Kunde allein verantwortlich.

3.6 Umfang der Dienste
Comway behält sich vor, das Dienstangebot jederzeit zu verändern. Ausserdem können bestimmte Einsatzarten beschränkt werden, insbesondere wenn dadurch die gesamte Serviceleistung beeinträchtigt wird.

4 Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, die Comway Services sachgerecht zu verwenden. Er ist insbesondere ohne Entgelt verpflichtet:

4.1 die Comway Services nicht missbräuchlich oder sittenwidrig zu nutzen,

4.2 die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen, soweit diese anzuwenden sind,

4.3 Schutz- und Urheberrechte nicht zu verletzen,

4.4 unverzüglich, nach deren Erkennen, Leistungs-Störungen der Produkte und Services bei Comway anzuzeigen,

4.5 selbstständig oder mit Unterstützung von Comway die Betriebsbereitschaft von Diensten und Geräten durch einfache Eingriffe und Einsatz von Verbrauchsmaterial, aufrecht zu erhalten,

4.6 Datensicherung laufend, insbesondere vor Wartungsarbeiten zu betreiben,

4.7 durch Geheimhaltung von Passworten unbefugten Dritten den Zugriff zu Comway- Servicees nicht zu ermöglichen.

5 Nutzung durch Dritte

5.1 Ermöglicht der Kunde einem Dritten planmässig oder versehentlich den Zugriff auf die Comway Services, so ist er verantwortlich für die ordnungsgemässe Nutzung und die Beachtung dieser Vertragsbedingungen.

5.2 Der Kunde hat die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder nichtbefugte Nutzung Dritter entstehen.

6 Preise - Zahlungsbedingungen

Es gelten die in der Auftragsdokumentation genannten Preise und Zahlungsbedingungen. Für regelmässig wiederkehrende Leistungen gelten im Zweifelsfall Preise gemäss jeweils gültiger Preisliste.. Für regelmässig wiederkehrende Leistungen werden Preisänderungen mit Beginn des Kalendermonats nach der Ankündigung wirksam. Preiserhöhungen für identische Leistungen dürfen 10% p.a. nicht überschreiten. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Bezahlung gemäss Vertragsschein durch Überweisung, Bankeinzug, Kredit-, EC- oder Geldkartenbelastung sofort nach Rechnungsstellung. Regelmässige Entgelte (z.B. Flat Rates, Basis- Miet-, Leasinggebühren) sind ab dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung der Dienste oder Installation der Geräte im voraus zahlbar. Sonstige Entgelte (z.B. zusätzliche nutzungs- oder leistungsabhängige Gebühren) sind unmittelbar nach Berechnung der erbrachten Leistung zu zahlen. Die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer wird zusätzlich in Rechnung gestellt und ist gleichzeitig zahlbar. Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen von 1% pro Monat an. Ausserdem trägt der Kunde Kosten, die durch Unregelmässigkeiten der Zahlung anfallen.

7 Leistungsminderung - Gegenverrechnung

7.1 Der Kunde kann mit Gegenforderungen nicht aufrechnen und Zahlungen nicht zurückbehalten, es sei denn, dass Comway dies anerkannt hat oder darüber ein rechtskräftiges Urteil vorliegt.

7.2 Comway haftet nicht für Leistungsminderungen oder -ausfälle aufgrund höherer Gewalt oder verursacht durch Vorlieferanten.

7.3 Bei vorübergehenden Ausfällen von Comway Leistungen erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten.

8 Comway-Haftung

8.1 Die Haftung für alle Schäden und Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder ausgebliebene Einsparungen ist ausgeschlossen. Comway übernimmt eine Haftung für Ansprüche des Kunden aus fahrlässiger Vertragsverletzung bis zur Höhe des letzten durchschnittlichen 3-Monats-Gebührenbetrages. Die Haftung aus Vertragsverletzung ist in jedem Fall auf Euro 100.000 begrenzt. Diese Beschränkungen gelten nicht für Ansprüche aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Comway .

8.2 Comway haftet weder für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der übermittelten Daten und Informationen noch für rechtswidrige Handlungen dritter Abieter oder dafür, dass deren Daten und Informationen Dritter frei von Rechten Dritter sind.

9 Kunden-Haftung

Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die Comway und Dritten durch missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Comway Services oder dadurch entstehen, dass der Kunde seinen Pflichten und Obliegenheiten nicht nachkommt.

10 Geheimhaltung und Datenschutz

10.1 Comway wie auch der Kunde verpflichten sich zur gegenseitigen Geheimhaltung vertraulicher Informationen und Geschäftsgeheimnisse, sowohl während wie auch nach Beendigung der Vertragslaufzeit.

10.2 Die im Rahmen der Comway Services von Kunden erhaltenen Daten werden gespeichert und verarbeitet, wobei die deutschen Datenschutzbestimmungen beachtet werden.

11 Waren und Dienstleistungsangebote Dritter

Soweit Waren und Dienstleistungen Dritter über die Vermittlungsfunktion des Comway Servicees angeboten oder genutzt werden, kommen etwaige Verträge ausschliesslich zwischen dem Kunden und dem Anbieter zustande. Etwaige Ansprüche aus diesen Geschäften richten sich ausschliesslich gegen den Anbieter oder Abnehmer dieser Waren und Dienstleistungen und nicht gegen Comway. Es gelten die Verkaufs- und Lieferbedingungen des jeweiligen Anbieters.

12 Schlussbestimmungen

12.1 Abweichungen von diesen Bedingungen, Nebenabreden oder mündliche Zusagen sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch Comway wirksam.

12.2 Comway ist berechtigt, die sich aus diesem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten auf Dritte zu übertragen.

12.3 Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Internationale oder supranationale Regelungen finden keine Anwendung. Gerichtsstand ist München.

12.4 Soweit einzelne Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam sind oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht; die Parteien werden die rechtsunwirksame durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzen, die Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

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